Weiterhin mit Maske ins Haarstüble

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

um Ihre und unsere Gesundheit zu schützen und um eine Betriebsschließung zu vermeiden, bitte ich Sie um Verständnis, dass das Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske im Haarstüble auch weiterhin Pflicht sein wird.

Auch wenn die rechtliche Grundlage für die Pflicht zum Tragen von Masken bundesweit entfallen ist, bleibt für den Infektionsschutz das Tragen einer Maske weiterhin das wirksamste Mittel. Im Haarstüble möchten wir nicht für weitere Infizierungen verantwortlich sein und möchten auch sicherstellen, dass der Betrieb durch Infektionen Kundinnen und Kunden betreffen könnte – sei es durch eine Ansteckung oder durch eine Schließung. Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage des Hausrechts.

Für Ihr Verständnis möchte ich mich herzlich bedanken.

Ihre
Vanessa Hechler