Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
ab Montag, 16. August 2021, gilt im Haarstüble die 3G-Regelung der Corona-Verordnung. Das bedeutet, dass wir Sie bedienen dürfen, wenn Sie entweder
- gegen Covid 19 geimpft sind und einen Impfnachweis zu Ihrem Besuch mitbringen (gilt 14 Tage nach der zweiten Impfung; Nachweis entweder digital oder mit dem Impfheft) oder
- genesen sind, einen Nachweis darüber haben, und die Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder
- Sie einen Nachweis über einen höchstens 24 Stunden alten, negativen Covid-19-Schnelltest vorlegen.
Wir bitten Sie einen dieser drei Nachweise bereit zu halten, damit wir die Anmeldung im Haarstüble schnell durchführen können. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihre
Vanessa Hechler