Genesen, getestet oder geimpft: Im Haarstüble gilt die 3G-Regelung

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

ab Montag, 16. August 2021, gilt im Haarstüble die 3G-Regelung der Corona-Verordnung. Das bedeutet, dass wir Sie bedienen dürfen, wenn Sie entweder

  • gegen Covid 19 geimpft sind und einen Impfnachweis zu Ihrem Besuch mitbringen (gilt 14 Tage nach der zweiten Impfung; Nachweis entweder digital oder mit dem Impfheft) oder
  • genesen sind, einen Nachweis darüber haben, und die Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder
  • Sie einen Nachweis über einen höchstens 24 Stunden alten, negativen Covid-19-Schnelltest vorlegen.

Wir bitten Sie einen dieser drei Nachweise bereit zu halten, damit wir die Anmeldung im Haarstüble schnell durchführen können. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Ihre
Vanessa Hechler